Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Ortungsdienstleistungen auf der Grundlage des DSLocate-Systems sowie für den Verkauf von Geräten


§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen wurden auf der Grundlage von Art. 384 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches erlassen.

  2. Die Geschäftsbedingungen legen den Umfang und die Bedingungen für die Erbringung der Ortungsdienstleistung einschließlich des Zugriffs auf die DSLocate-Anwendung gegen Zahlung der Lizenzgebühr, des Abonnements und der Verkaufspreise des GPS-Trackers sowie von Zusatzgeräten (nachstehend gemeinsam als „Geräte" bezeichnet) fest, denen gemäß dem Willen des Kunden die übrigen Dienstleistungen (Zusatzdienstleistungen) auf der Grundlage des Satellitensystems zur Fahrzeugortung DSLocate, nachstehend in den Geschäftsbedingungen als DSLocate bezeichnet, durch die Firma Data System spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Poznań, ul. abpa A. Baraniaka 88b, 61-131 Poznań, eingetragen im KRS unter der Nr. 0001005427, nachstehend in den Geschäftsbedingungen als Data System bezeichnet, beigefügt werden.

  3. Voraussetzung für die Erbringung der in den Geschäftsbedingungen genannten Dienstleistungen ist der Kauf von Geräten auf der Grundlage eines geschlossenen Vertrags [nachstehend: Vertrag].

  4. Data System erklärt, dass das Unternehmen Anbieter des Ortungssystems DSLocate ist und über das Wissen und die technischen Mittel verfügt, die für die Montage von GPS-Trackern, Zusatzgeräten und die Erbringung von Ortungsdienstleistungen erforderlich sind.

  5. Der Kunde erklärt, dass er die vorliegenden Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags erhalten und zur Kenntnis genommen hat, mit dem Ortungssystem DSLocate vertraut ist, dessen technische Lösungen sowie dessen Funktionalität und die bereitgestellte Visualisierungssoftware akzeptiert und über die für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes erforderlichen finanziellen Mittel verfügt.

§ 2. ERLÄUTERUNG DER VERWENDETEN BEGRIFFE

Verkauf – die Übertragung des Eigentums an den Geräten auf den Kunden gegen Zahlung des Kaufpreises. Die genaue Höhe des Preises wird in der Proforma-Rechnung, der Rechnung oder im Bestellformular (im Falle des Zustandekommens der Zusammenarbeit über den Online-Shop von Data System) festgelegt.

Abonnement – eine zyklische Vergütung (z. B. monatlich, jährlich, zweijährlich, dreijährlich, je nach Entscheidung des Kunden), die im Voraus für die Erbringung der Grunddienstleistungen oder die Bereitschaft zu deren Erbringung zahlbar ist und deren Höhe im Vertrag (Angebot/Bestellformular) festgelegt ist.
Die Datenübertragung von an den GPS-Tracker angeschlossenen Zusatzgeräten erfolgt im Rahmen der Zusatzdienstleistungen. Die Höhe des Abonnements ist pauschal, d. h. unabhängig von der vom Fahrzeug zurückgelegten Strecke und der Menge der an den Server von Data System übertragenen Daten.
Das Abonnement umfasst u. a. Gebühren im Zusammenhang mit der Datenübertragung, die Wartung der Server von Data System, die Unterhaltung der SIM-Karte, die Aktivierung der Dienste, den technischen Support und das Streckenarchiv.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Abonnements besteht u. a. in dem in § 10.6 der Geschäftsbedingungen genannten Fall.

Lizenzgebühr – eine Gebühr für den Zugriff auf die DSLocate-Anwendung, deren Höhe durch den Vertrag und/oder die Preisliste geregelt wird und die im Rahmen der ersten ausgestellten Rechnung für den gesamten Zeitraum, für den die Zusammenarbeit zwischen den Parteien vereinbart wurde, zahlbar ist.

Grunddienstleistungen – Dienstleistungen, die die Weiterverteilung von Daten umfassen, welche Standort, Entfernung, Geschwindigkeit, Fahrtrichtung sowie einen zeitlich unbegrenzten Streckenverlauf enthalten. Diese Daten werden in einem Format übermittelt, das ihre Visualisierung mittels der Kartenanwendung ermöglicht. Ferner stehen Berichte über Messwerte bestimmter Geräte oder Ereignisse zur Verfügung.
Die Verfügbarkeit der Daten hängt vom Umfang der im geortet Fahrzeug durchgeführten Installation ab.

Zusatzdienstleistungen – Funktionalitäten im Rahmen des DSLocate-Systems, die einer Zusatzgebühr unterliegen und je nach Wahl des Kunden pro Geräte-ID berechnet werden. Zu den Zusatzdienstleistungen gehört u. a. die Möglichkeit, Daten an das E-Toll-System zur Erhebung der Maut für die Benutzung gebührenpflichtiger Straßenabschnitte in Polen zu übermitteln, die von der Generaldirektion für Landstraßen und Autobahnen verwaltet werden, oder die Übermittlung von Daten an das SENT-System.

Aktivierungsgebühr – eine einmalige Gebühr, die Data System zusteht und die Aktivierung und Konfiguration der Dienste umfasst, deren Höhe im Angebot oder im Bestellformular (im Falle des Kaufs im Rahmen des Online-Shops) festgelegt wird.

Kunde – eine juristische Person, eine Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, die jedoch über Rechtsfähigkeit verfügt, oder eine natürliche Person, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit oder für deren Zwecke einen Vertrag mit Data System schließt.

Preisliste – eine Aufstellung der von Data System im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen erhobenen Gebühren, u. a. verfügbar auf der Website datasystem.pl.

Betreiber – der Eigentümer eines digitalen Mobilfunknetzes, der Dienstleistungen im Bereich der Datenübertragung im Hoheitsgebiet eines bestimmten Landes erbringt.


Kartenanwendung/DSLocate-Anwendung – eine für alle GPS-Tracker bestimmte Anwendung, die für Smartphones und über jeden beliebigen Webbrowser verfügbar ist und es ermöglicht, Fahrzeuge in Echtzeit auf der Karte zu orten, an einem bestimmten Tag nachzuvollziehen, zu welcher Uhrzeit das Fahrzeug aufgebrochen ist, wie viel Zeit es auf Parkplätzen und wie viel Zeit es im Stau verbracht hat.
Sie informiert ferner über die zurückgelegten Kilometer sowie über die durchschnittlichen und höchsten Geschwindigkeiten. Sie ermöglicht die Kontrolle des Standes der für die Nutzung von Mautstraßen und Autobahnen abgebuchten Mittel, zeigt die laufend berechneten Gebühren und den Kontostand im e-Toll-System an und erlaubt es, für jedes Fahrzeug einzeln die Übermittlung von Daten an das e-Toll-System oder das SENT-System zu aktivieren und zu deaktivieren.
Der Aufbewahrungszeitraum für Archivdaten beträgt in der Regel 30 Tage, sofern die Parteien nichts anderes beschließen.

GNSS – engl. Global Navigation Satellite Systems, ein System von Satellitennavigationsdiensten, die ein Signal aussenden, das die genaue Bestimmung der Zeit, der geografischen Position, der Geschwindigkeit und der Bewegungsrichtung des Fahrzeugs ermöglicht.

Zusatzgebühren – von Data System erhobene Gebühren für erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen, die nicht vom Abonnement abgedeckt sind.

Reparatur – von Data System durchgeführte Diagnose- und gegebenenfalls Reparaturarbeiten, die auf das ordnungsgemäße Funktionieren der zur Ortung dienenden Geräte abzielen. Die Reparatur kann unentgeltlich oder kostenpflichtig sein.

Montage/Demontage – Tätigkeiten, die auf die Installation oder Deinstallation der Geräte abzielen und die vom Kunden selbst (§ 9), von einem vom Kunden frei gewählten Kfz-Elektriker oder von einem Installateur ausgeführt werden.
Die Art und Weise (die zur Durchführung berechtigte Stelle) der Montage ist in der dem Gerät beiliegenden Montageanleitung festgelegt.

DSLocate – Handelsname des Ortungs- und Flottenmanagementsystems der Firma Data System.

Zusatzgerät – Sensoren und Zubehör, die zusätzlich im Fahrzeug installiert und von Data System geliefert werden und der Erfassung von Informationen oder der Durchführung von Messungen dienen.

Vertrag – ein Vertrag, dessen Gegenstand die Erbringung von Ortungsdienstleistungen und der Verkauf von Geräten ist. Der Vertrag wird durch die Annahme eines Angebots in dokumentarischer Form unter Verwendung der Autenti-Signatur oder durch Ausfüllen eines Bestellformulars im Rahmen des Online-Shops von Data System geschlossen.
Der Vertrag legt den Umfang der für das jeweilige Fahrzeug erbrachten Dienstleistungen und deren Preise, die Geräte-ID-Nummer, die Fahrzeugdaten, die Informationen über den Kunden sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der Geschäftsbedingungen fest.

Servicekarte – ein Dokument, das den Umfang der Reparatur oder Inspektion der Bestandteile des DSLocate-Systems unter Angabe der Geräte-ID festlegt.

Geräte-ID – die Identifikationsnummer des im Fahrzeug des Kunden montierten GPS-Trackers, an den die Grunddienstleistung und die Zusatzdienstleistungen gekoppelt sind.

Berichte – Funktionalitäten im Rahmen des DSLocate-Systems, die vom Kunden ausgewählte Fahrzeugparameter in Form von Zusammenstellungen darstellen.

E-toll – eine Lösung, die vom Leiter der Nationalen Steuerverwaltung zur Erhebung der Maut für die Benutzung gebührenpflichtiger Straßenabschnitte in Polen, die von der Generaldirektion für Landstraßen und Autobahnen verwaltet werden, entwickelt, eingeführt, unterhalten und überwacht wird.
Das System beruht auf der Technologie der Positionsbestimmung des Nutzers mittels Satellitenortung unter Verwendung virtueller Mautportale. Im Rahmen der DSLocate-Anwendung hat der Kunde die Möglichkeit, in der DSLocate-Anwendung ein Kontrollkästchen für die Übermittlung oder Nicht-Übermittlung von Ortungsdaten an das E-toll-System im Bereich des Straßentransports zu setzen.

SENT-System – das System der elektronischen Transportüberwachung, ein Straßenüberwachungssystem, das vor allem der Verfolgung sogenannter sensibler Güter dient, zu denen beispielsweise Heizöle, Biodiesel, Schmieröle oder vergällte Alkohole zählen.
Im Rahmen der DSLocate-Anwendung hat der Kunde die Möglichkeit, in der DSLocate-Anwendung ein Kontrollkästchen für die Übermittlung oder Nicht-Übermittlung von Ortungsdaten an das SENT-System im Bereich des Straßentransports zu setzen.

Website von Data System, Online-Shophttps://datasystem.pl, über die u. a. der Kauf von Geräten und die Bestellung von Dienstleistungen möglich ist.
Auf der Website von Data System sind u. a. die Geschäftsbedingungen sowie die Montageanleitungen für die Geräte veröffentlicht.

Installateur – von Data System autorisiertes Personal, das in der Installation, Demontage und dem Service der Geräte geschult ist.

Ausführungsprotokoll – ein vom Kunden und vom Installateur oder in den in den Geschäftsbedingungen genannten Fällen ausschließlich vom Installateur unterzeichnetes Dokument, das die Art und Weise der Ausführung bestimmter Tätigkeiten am Fahrzeug des Kunden bestätigt.

§ 3. HAFTUNGSUMFANG

  1. Vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 dieses Paragraphen haftet Data System gegenüber dem Kunden für den von ihm erlittenen Schaden aus Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Dienstleistungen unter Ausschluss des entgangenen Gewinns.
    Die Höhe des Schadensersatzes darf die Höhe des Abonnements nicht überschreiten, das Data System vom Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags für den Zeitraum, in dem der Vertrag nicht erfüllt oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde, erhalten hat, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.

  2. Data System macht den Betrieb der Grunddienstleistungen, Berichte und Zusatzdienstleistungen (nachstehend Dienstleistungen) von der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen durch die Betreiber abhängig.
    Für etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erbringung der Dienstleistungen, die sich aus der Nichterbringung oder der nicht ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen durch die Betreiber ergeben, haftet Data System nicht.

  3. Data System erbringt die Dienstleistungen unter der Voraussetzung, dass sich die Geräte-ID im Empfangsbereich des GNSS und im Empfangsbereich des Mobilfunknetzes befindet.

  4. Data System haftet nicht für Unregelmäßigkeiten, die sich aus Fehlern der Kartenanwendung im Bereich der vom Hersteller gelieferten Karten ergeben.

  5. Data System haftet nicht für die Nichterbringung oder die nicht ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen infolge höherer Gewalt.
    Unter höherer Gewalt werden insbesondere Ereignisse natürlicher Art verstanden, z. B. Erdbeben, Epidemien, Pandemien, Überschwemmungen, Wirbelstürme, bewaffnete Handlungen, einschließlich terroristischer Akte, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, einschließlich Anordnungen der öffentlichen Gewalt in Form normativer Rechtsvorschriften, sowie gewaltsame, plötzliche und großangelegte soziale Proteste (Streiks, Demonstrationen usw.).

  6. Data System haftet nicht für Unregelmäßigkeiten im Betrieb des DSLocate-Systems oder der Kartenanwendung bzw. für die Nichterbringung oder die nicht ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen, die auf ein Verschulden des Kunden, die Nichteinhaltung des Vertrags, der Geschäftsbedingungen oder der Montageanleitung durch den Kunden oder auf rechtswidriges Handeln des Kunden zurückzuführen sind.

  7. Data System haftet nicht für Unregelmäßigkeiten oder Ungenauigkeiten im Betrieb von Geräten, Zubehör oder Sensoren des Kunden, die nicht von Data System geliefert wurden.
    Data System haftet nicht für Unregelmäßigkeiten im Betrieb des DSLocate-Systems, die sich aus einer Montage der Geräte ergeben, die von einer anderen Stelle als dem Installateur durchgeführt wurde.

  8. Data System haftet nicht für die Nichtübermittlung von Daten an das SENT-System und das E-toll-System, wenn der Kunde in der DSLocate-Anwendung die Übermittlung von Daten an das System nicht vor Beginn der Beförderung aktiviert hat.
    Der Nachweis über die Aktivierung des entsprechenden Kontrollkästchens in der DSLocate-Anwendung vor Beginn der Beförderung obliegt im Falle eines Aufklärungsverfahrens dem Kunden.

§ 4. VERTRAULICHKEIT DER DATEN / VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

  1. Data System gewährleistet dem Kunden die Vertraulichkeit der im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen übermittelten Informationen, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

  2. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten; darunter fallen alle Informationen, Materialien und Dokumente, die schriftlich, mündlich oder in anderer Form übermittelt werden, sowohl vor als auch nach der Aufnahme der Zusammenarbeit durch eine der Parteien.
    Darüber hinaus umfasst die vertrauliche Information alle Informationen, die im Sinne von Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. April 1993 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

  3. Gegenstand der vertraulichen Information sind nicht Informationen, die öffentlich bekannt gemacht wurden, sowie Informationen, deren Offenlegung aufgrund des geltenden Rechts erforderlich ist.

  4. Die Parteien verpflichten sich darüber hinaus, die in Absatz 2 bis 3 dieses Paragraphen genannten Informationen ausschließlich für die Zwecke der gemeinsam aufgenommenen Zusammenarbeit zu verwenden.

  5. Die Parteien ergreifen alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass keine der Personen, die die in Absatz 2 dieses Paragraphen genannten Informationen erhalten, diese Informationen oder deren Quelle weder ganz noch teilweise Dritten offenlegt, ohne zuvor eine ausdrückliche schriftliche Ermächtigung der anderen Partei eingeholt zu haben.

  6. Die Parteien verpflichten sich, keinerlei vertrauliche Informationen oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

  7. Die Verletzung einer oder mehrerer der in diesem Paragraphen genannten Verpflichtungen durch eine Partei führt zur Verpflichtung, der anderen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 zł (in Worten: zehntausend Zloty) für jeden Fall der Verletzung zu zahlen, was das Recht zur Geltendmachung eines ergänzenden Schadensersatzes bis zur vollen Höhe des erlittenen Schadens nicht ausschließt.

  8. Der Kunde verpflichtet sich, im Namen von Data System die Informationspflicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Kooperationspartnern (Kontaktpersonen auf Seiten des Kunden) sowie von Personen, die den Kunden vertreten und deren Daten Data System im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags übermittelt werden, zu erfüllen.
    Die Klausel zur Informationspflicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt ein gesondertes Dokument dar, das dem Kunden vor Abschluss des Vertrags ausgehändigt wird. Die Informationspflicht ist auch auf der Website www.datasystem.pl verfügbar.

  9. Der Kunde hat grundsätzlich nicht die Möglichkeit, Fahrzeuge in der DSLocate-Anwendung mit personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter/Kooperationspartner und anderer identifizierbarer Personen zu kennzeichnen.
    Sollte der Kunde wünschen, die Fahrzeuge mit personenbezogenen Daten der Personen zu benennen, denen diese Fahrzeuge anvertraut werden, ist dieser Umstand mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen in elektronischer Form an Data System unter folgender Adresse zu melden: biuro@datasystem.pl.
    In einem solchen Fall schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten dieser Personen ab.

§ 5. VERTRAGSSCHLUSS

  1. Der Vertragsschluss erfolgt durch:

    1. Annahme des Angebots in dokumentarischer Form unter Verwendung der Autenti-Signatur oder
    2. Ausfüllen eines Bestellformulars im Rahmen des Online-Shops von Data System.

  1. Der Vertragsschluss bedeutet die Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen und die Verpflichtung zu deren Einhaltung.

§ 6. LAUFZEIT DES VERTRAGS

  1. Der Vertrag wird für den im Vertrag angegebenen bestimmten Zeitraum geschlossen.
    Der Verzicht des Kunden auf die Nutzung der Dienstleistungen vor Ablauf des Zeitraums, für den die Zusammenarbeit geschlossen wurde, begründet keine Verpflichtung von Data System zur Rückerstattung eines Teils des Abonnements für den Zeitraum, in dem der Kunde die Dienstleistungen nicht nutzt.

  2. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Geschäftsbedingungen gilt als Tag des Beginns der Erbringung der Dienstleistungen der Tag, der auf den Tag der Montage des GPS-Trackers oder auf den Tag des Versands des Geräts folgt.

  3. Nach Ablauf des bestimmten Zeitraums endet die Zusammenarbeit.
    Dies gilt nicht in dem Fall, in dem der Vertrag in dokumentarischer Form geschlossen wurde; in diesem Fall geht der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag über, wobei jede Partei das Recht hat, ihn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen.
    Die Erklärung sollte enthalten: die Daten des Kunden, die Vertragsnummer, die GPS-Tracker-ID-Nummer und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
    Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der dokumentarischen Form.

§ 7. MONTAGE, DEMONTAGE, REPARATUR

  1. Die Montage des GPS-Trackers und der Zusatzgeräte kann – je nach Art des Geräts und des Fahrzeugs – vom Kunden selbst, von einem Kfz-Elektriker oder von einem Installateur durchgeführt werden.
    Die Montageanleitung ist auf der Website von Data System veröffentlicht und enthält für jedes Gerät die Art und Weise sowie die Grundsätze für die Durchführung der Montage.

  2. Data System wird die Montage, Demontage und Reparatur des GPS-Trackers und der Zusatzgeräte durch Installateure durchführen, sofern die Parteien dies vereinbart haben.
    In einem solchen Fall ist der Kunde vor der Auftragserteilung verpflichtet, anzugeben: Modell, Marke des Fahrzeugs, Baujahr, Hubraum, Kennzeichen, VIN-Nummer und Tankinhalt.
    Das Fehlen einer der genannten Angaben berechtigt Data System, die Ausführung der Tätigkeit zu verweigern, die Reklamation als unbegründet anzuerkennen und dem Kunden aus diesem Titel Zusatzgebühren in der Höhe gemäß der Preisliste in Rechnung zu stellen.

  3. Innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung ist der Kunde im Falle der Beauftragung einer durch den Installateur durchgeführten Montage, Demontage oder Reparatur verpflichtet, Data System den Wochentag (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage) anzugeben, an dem er das Fahrzeug zur Montage, Demontage oder Reparatur zur Verfügung stellt.
    Der im vorangegangenen Satz genannte Tag wird vom Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Tagen angegeben und fällt in den Zeitraum von 30 Tagen ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung oder ab dem Tag des Eingangs der Meldung der Demontage oder Reparatur.

  4. Im Falle der Nichterfüllung der in Absatz 3 oben genannten Verpflichtung durch den Kunden beginnt Data System nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags, einschließlich der Bereitschaft zur Erbringung der Dienstleistungen, mit der Berechnung des Abonnements oder hat das Recht, den Vertrag aus Verschulden des Kunden in Bezug auf die jeweilige Geräte-ID wegen grober Verletzung der vom Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen.
    Im Falle der Kündigung des Vertrags zahlt der Kunde an Data System eine Vertragsstrafe in Höhe des Abonnementbetrags, der Data System für den gesamten Zeitraum, für den der Vertrag für das jeweilige Fahrzeug gelten sollte, zusteht.
    Der Beginn der Berechnung der genannten Gebühr schließt das Recht von Data System, den in diesem Absatz genannten Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen, nicht aus.

  5. In jedem Fall beginnt die Berechnung des Abonnements am Tag der Montage, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses oder des Versands der Geräte, je nachdem, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.

  6. Im Falle der Montage, Demontage oder Reparatur einer größeren Anzahl von Geräten wird der Kunde mit größter Sorgfalt darauf hinwirken, die größtmögliche Anzahl von Fahrzeugen am selben Tag und am selben Ort zur Verfügung zu stellen.

  7. Im Falle der Demontage von gemieteten Geräten ist der Kunde verpflichtet, die Geräte unverzüglich, innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Durchführung der Demontage, an den Sitz von Data System zurückzugeben.
    Im Falle der Nichterfüllung der im vorangegangenen Satz genannten Verpflichtung wird der Kunde gemäß der Preisliste mit dem Wert des nicht zurückgegebenen Geräts belastet, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Ausstellung der Belastungsnote.

  8. Der Kunde trägt jeweils die Kosten für den Versand (die Lieferung) der Geräte gemäß der Preisliste.

  9. Der Zugang zur Kartenanwendung erfordert die Einrichtung eines Kontos durch den Kunden auf der Website dslocate.datasystem.pl.
    Der Kunde ist verpflichtet, ein Konto in der DSLocate-Anwendung einzurichten und zu aktivieren.
    Sollte der Kunde kein Konto einrichten, haftet Data System nicht für etwaige negative Folgen, die sich aus der Nichterfüllung der genannten Verpflichtung durch den Kunden ergeben.

  10. Die Inbetriebnahme des GPS-Trackers oder der Zusatzgeräte erfolgt am Tag ihrer Montage, vorbehaltlich § 9 der Geschäftsbedingungen.

  11. Verfügt das Fahrzeug über eine Alarmanlage mit Ultraschallsensoren oder einem Stoßsensor (Erschütterungssensor), so ermächtigt der Kunde aufgrund der Möglichkeit ihrer Fehlfunktion und Auslösung infolge des Betriebs von Geräten, die auf der Technologie der Reichweite des Mobilfunknetzes beruhen, wie der GPS-Tracker, die Firma Data System, diese auszuschalten oder in ihrer Funktion einzuschränken.
    Data System haftet dem Kunden gegenüber nicht im Zusammenhang mit dem Abschalten oder der Einschränkung der Funktion der genannten Sensoren.

  12. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Durchführung durch den Installateur beauftragte Montage, Demontage oder Reparatur spätestens 48 Arbeitsstunden vor dem vereinbarten Termin durch Zusendung einer E-Mail an die Adresse instalacje@datasystem.pl abzusagen.
    Im Falle der Nichtabsage der im vorangegangenen Satz genannten Tätigkeiten oder ihrer Absage zu einem späteren Zeitpunkt als im vorangegangenen Satz angegeben kann Data System dem Kunden eine Strafe in Höhe einer Arbeitsstunde des Installateurs sowie die Anfahrtskosten des Installateurs in der in der Preisliste festgelegten Höhe für jede nicht durchgeführte Tätigkeit auferlegen und eine entsprechende Belastungsnote ausstellen, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag ihrer Ausstellung.

  13. Im Falle ungünstiger Witterungsbedingungen ist der Kunde verpflichtet, Data System einen geeigneten, trockenen und warmen Ort zur Verfügung zu stellen, der die reibungslose Montage, Demontage oder Reparatur durch den Installateur ermöglicht.
    Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, für die Durchführung der oben genannten Tätigkeiten ein technisch einwandfreies Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
    Im Falle der Nichtbereitstellung des im ersten Satz genannten Ortes oder der Bereitstellung eines nicht betriebsbereiten Fahrzeugs durch den Kunden findet § 3 Abs. 6 der Geschäftsbedingungen entsprechende Anwendung.
    Darüber hinaus hat der Installateur in einem solchen Fall das Recht, die Montage, Demontage oder Reparatur unter Belastung des Kunden mit den Kosten gemäß Absatz 12 oben zu verweigern.

  14. Eine Verspätung des Kunden bei der Bereitstellung des Fahrzeugs über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde ist gleichbedeutend mit der Nichtbereitstellung des Fahrzeugs durch den Kunden.
    In einem solchen Fall findet Absatz 12 entsprechende Anwendung.

  15. Dem Kunden gehörende Geräte, die aus einer Demontage stammen, hat der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu entsorgen.

  16. Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtung zur Rückgabe des GPS-Trackers oder der Zusatzgeräte, die Data System gehören, ist der Kunde verpflichtet, Data System eine Vertragsstrafe in Höhe des in der Preisliste festgelegten Werts des nicht zurückgegebenen Geräts zu zahlen, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Ausstellung der Belastungsnote.
    Die Zahlung der Vertragsstrafe schließt das Recht von Data System nicht aus, nach den allgemeinen Grundsätzen einen über die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen.

  17. Im Falle von Problemen beim Betrieb des Geräts ist der Kunde verpflichtet, Data System gemäß § 11 der Geschäftsbedingungen darüber zu informieren und das Gerät zusammen mit einer Beschreibung der Probleme sowie dem Titel der Rückgabe des Geräts (Reklamation) zur Feststellung der Ursachen des Problems (Reparatur) an den Sitz von Data System zu senden.
    Zum Zeitpunkt der im vorangegangenen Satz genannten Meldung erhält der Kunde in der Antwort eine Systemnummer, die im Verlauf der Bearbeitung der Meldung zu verwenden ist.

  18. Wünscht der Kunde im Rahmen der beauftragten Reparatur ein Ersatzgerät zu erhalten, ist er verpflichtet, den diesbezüglichen Betrag zuvor gemäß der ausgestellten Rechnung zu zahlen.
    In einem solchen Fall wird Data System dem Kunden am Tag nach dem Tag der Verbuchung der Mittel für das Ersatzgerät das Ersatzgerät zusenden.
    Stellt sich heraus, dass die Reklamation des Kunden begründet ist, wird Data System eine Korrekturrechnung ausstellen, welche die Rechnung für das Ersatzgerät mindert.

  19. Nach der vom Installateur durchgeführten Montage, Demontage oder Reparatur ist der Kunde verpflichtet, ein Protokoll zu unterzeichnen, das die Durchführung der genannten Tätigkeiten und die Art und Weise ihrer Durchführung bestätigt.
    Ist ein Vertreter des Kunden bei den Tätigkeiten nicht anwesend, so ist das vom Installateur unterzeichnete Protokoll Grundlage für die Bestätigung und Abrechnung der genannten Tätigkeiten.

§ 8. GARANTIE

  1. Data System gewährt vorbehaltlich § 3 und dieses Paragraphen der Geschäftsbedingungen eine Garantie auf den GPS-Tracker und die Zusatzgeräte für einen Zeitraum von 12 Monaten, mit Ausnahme von Batterien oder Akkumulatoren, auf die eine Garantie von 3 Monaten gewährt wird.

  2. Die im vorangegangenen Punkt genannte Garantie umfasst Mängel, die aus Gründen entstanden sind, die dem GPS-Tracker oder den Zusatzgeräten innewohnen.
    Der Garantiezeitraum wird ab dem Tag nach dem Tag des Versands des Geräts an den Kunden oder der Durchführung der Montage, im Falle der Beauftragung ihrer Durchführung durch den Installateur, gerechnet.

  3. Im Zusammenhang mit der in den Absätzen 1 und 2 oben genannten Garantie verpflichtet sich Data System, unentgeltlich Unregelmäßigkeiten im Betrieb des GPS-Trackers und der von der Garantie erfassten Zusatzgeräte zu beseitigen, die infolge von Beschädigungen oder Ausfällen entstanden sind, welche gemäß den in den vorliegenden Geschäftsbedingungen festgelegten Grundsätzen gemeldet wurden.

  4. Data System hat im Garantiezeitraum die Möglichkeit, entgeltlich alle Unregelmäßigkeiten im Betrieb des GPS-Trackers und der Zusatzgeräte zu beseitigen, die infolge von Beschädigungen und Ausfällen entstanden sind, welche durch das Handeln des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Dritter verursacht wurden, gemäß der in der Preisliste festgelegten Vergütung.

  5. Die Haftung von Data System aus der Garantie wird unabhängig von den übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen in jedem der folgenden Fälle ausgeschlossen:

    1. unsachgemäße Verwendung des GPS-Trackers oder der Zusatzgeräte, Vornahme von Reparaturarbeiten oder sonstiger Eingriffe am Gerät durch den Kunden ohne Zustimmung von Data System;
    2. Entstehung von Mängeln oder Unregelmäßigkeiten an den Geräten infolge mechanischer Beschädigungen;
    3. Überflutung des Geräts mit Flüssigkeiten oder anderen Substanzen;
    4. Verwendung des Geräts in einer Weise, die nicht seiner Bestimmung oder seinen Eigenschaften entspricht.

  1. Unregelmäßigkeiten im Betrieb des GPS-Trackers oder der Zusatzgeräte, die nach Ablauf des Garantiezeitraums entstanden sind, können von Data System gegen eine in der Preisliste festgelegte Vergütung beseitigt werden.

  2. Im Rahmen der beauftragten Reparatur wird der Kunde über die Ursache der Unregelmäßigkeit des Geräts (Diagnose) und die etwaigen Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur des Geräts / dem Austausch gegen ein neues informiert.

  3. Zum Zeitpunkt des Kaufs des Geräts hat der Kunde die Möglichkeit, die Garantie gegen Zahlung einer Zusatzgebühr um einen weiteren Zeitraum zu verlängern.
    Die Höhe der im vorangegangenen Satz genannten Zusatzgebühr wird im Angebot, im Bestellformular und/oder in der Preisliste festgelegt.

  4. Die Parteien schließen die Haftung von Data System aus der Gewährleistung aus.

  5. Die Anreise des Installateurs zum Kunden unterliegt jeweils einer Zusatzgebühr in der in der Preisliste festgelegten Höhe.

§ 9. GERÄTE ZUR SELBSTMONTAGE

  1. Im Bereich der Geräte zur Selbstmontage: Die Montage wird vom Kunden selbst durchgeführt.

  2. Das Abonnement wird für den Zeitraum ab dem Tag (Werktag) nach dem Tag des Versands des Geräts an den Kunden berechnet.

  3. Nach jeder durchgeführten Montage oder Reparatur ist der Kunde verpflichtet, die Korrektheit der durchgeführten Tätigkeiten durch Anmeldung in der DSLocate-Anwendung oder durch telefonischen Kontakt mit dem technischen Support von Data System zu überprüfen.

  4. In den in diesem Paragraphen nicht geregelten Belangen finden alle übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen entsprechende Anwendung.

§ 10. GEBÜHREN

  1. Das Abonnement, die Lizenzgebühr und die Zusatzgebühren sind im Angebot, in der Proforma-Rechnung, in der Rechnung und im Übrigen in der Preisliste festgelegt.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung des Abonnements, der Kaufpreise des Geräts, einschließlich des Preises für ein Ersatzgerät, der Lizenzgebühr und der Zusatzgebühren innerhalb der auf der Proforma-Rechnung oder der Mehrwertsteuerrechnung angegebenen Frist vorzunehmen.
    Das Abonnement, die Lizenzgebühr und die Zusatzgebühren sind im Voraus zahlbar. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übersendung von elektronischen Rechnungen (e-Rechnungen) sowie Korrekturrechnungen durch Data System einverstanden.
    Auf dem herkömmlichen Weg versandte Rechnungen unterliegen einer Gebühr gemäß der Preisliste.

  3. Alle übrigen Data System zustehenden Forderungen sind auf der Grundlage von Rechnungen, Belastungsnoten oder Zinsnoten innerhalb der im Buchhaltungsdokument angegebenen Frist zahlbar.

  4. Bei der Durchführung einer Überweisung ist der Kunde verpflichtet, im Verwendungszweck die Nummer der Rechnung anzugeben, auf die sich die Zahlung bezieht.
    Fehlt die Angabe des Verwendungszwecks, hat Data System das Recht, die vom Kunden erhaltenen Zahlungen in folgender Reihenfolge zuzuordnen:

    1. die in Bezug auf die Fälligkeit ältesten Zahlungsrückstände des Abonnements, der Kaufpreise, der Lizenzgebühr und der Zusatzgebühren;
    2. Vertragsstrafen;
    3. Verzugszinsen;
    4. Kosten im Zusammenhang mit der Beitreibung von Forderungen.

  1. Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Eingangs der geschuldeten Mittel auf dem Bankkonto von Data System.

  2. Data System behält sich die Möglichkeit vor, den Zugang zu den erbrachten Dienstleistungen aufgrund von Wartungsarbeiten auf Seiten des Betreibers oder von Data System einzuschränken.
    Dauerte eine Unterbrechung der Leistungserbringung einmalig länger als 24 Stunden, so hat der Kunde das Recht, für jeden vollen Tag des fehlenden Zugangs zu den erbrachten Dienstleistungen einen Schadensersatz in Höhe von 1/365 des Abonnementbetrags zu verlangen.

  3. Die in Absatz 5 festgelegte Bestimmung gilt nicht für die Fälle, in denen sich das Fahrzeug außerhalb der Reichweite des Mobilfunknetzes oder an Orten befindet, an denen kein GNSS-Signal verfügbar ist.
    In einem solchen Fall steht dem Kunden das in Absatz 5 Satz 2 genannte Recht auf Schadensersatz nicht zu.

  4. Data System behält sich die Möglichkeit des Auftretens zeitlicher Einschränkungen bei der laufenden Übermittlung von Daten zur Route des Fahrzeugs (in Echtzeit) vor, die sich aus der sich ändernden Reichweite des Mobilfunknetzes ergeben (z. B. infolge des Aufenthalts des Fahrzeugs in einem Tunnel, auf einem Tiefgaragenparkplatz usw.), ohne das Recht des Kunden, jeglichen Schadensersatz zu verlangen.

§ 11. REKLAMATIONSVERFAHREN

  1. Im Falle von Unklarheiten im Zusammenhang mit den von Data System ausgestellten Rechnungen, jeglicher Probleme im Zusammenhang mit Angelegenheiten, die sich aus den Geschäftsbedingungen oder dem geschlossenen Vertrag ergeben, kann der Kunde Data System innerhalb von 1 Monat ab dem Eintreten des Ereignisses schriftlich oder per E-Mail an die Adresse biuro@datasystem.pl darüber informieren, wobei im Inhalt der Nachricht Folgendes anzugeben ist:

    1. Name des Kunden zusammen mit der Steuernummer (NIP),
    2. eine kurze Beschreibung des Problems und
    3. Daten der für den Kontakt auf Seiten des Kunden verantwortlichen Person.
      Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
      Die Frist zur Bearbeitung einer ordnungsgemäß eingereichten Reklamation beträgt 30 Tage ab dem Tag ihrer Zustellung.

  1. Über etwaige Unregelmäßigkeiten im Betrieb des DSLocate-Systems ist der Kunde verpflichtet, Data System unverzüglich innerhalb von 1 Monat ab dem Eintreten des Ereignisses durch Übersendung einer Nachricht an die E-Mail-Adresse pomoc.techniczna@datasystem.pl schriftlich zu informieren, wobei in deren Inhalt Folgendes anzugeben ist:

    1. Name des Kunden zusammen mit der Steuernummer (NIP),
    2. eine kurze Beschreibung des Problems,
    3. die Geräte-ID und
    4. Daten der für den Kontakt auf Seiten des Kunden verantwortlichen Person.
      Data System wird nach Erhalt der Meldung diese durch einen Versuch der Ferndiagnose und Fernbeseitigung der Störung überprüfen.
      Schlägt der Versuch der Fernbeseitigung der Störung fehl, ist der Kunde verpflichtet, das Gerät zur Überprüfung des Problems an die Sitzadresse von Data System zu senden.
      In einem solchen Fall findet § 8 der Geschäftsbedingungen entsprechende Anwendung.
      Nach Ablauf der im ersten Satz genannten Frist eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

  1. Im Falle des Auftretens von Unregelmäßigkeiten im Betrieb des DSLocate-Systems, die von einem externen Service des Fahrzeugherstellers im Rahmen einer Störungsbegutachtung festgestellt werden, wobei gleichzeitig kein Vertreter von Data System teilnimmt und kein dreiseitiges Besichtigungsprotokoll unterzeichnet wird, kann der Kunde keine Erstattung jeglicher aus diesem Titel entstandenen Kosten geltend machen.

  2. Im Falle der Einreichung einer Reklamation oder von Unregelmäßigkeiten im Betrieb des DSLocate-Systems ist der Kunde nicht von der Pflicht zur Zahlung der Data System zustehenden Forderungen befreit.

§ 12. LAUFZEIT DES VERTRAGS

  1. Der Vertrag wird für den im Vertrag angegebenen bestimmten Zeitraum ohne die Möglichkeit seiner Auflösung vor Ablauf dieses Zeitraums, vorbehaltlich § 13 des Vertrags, geschlossen.
    Der Verzicht des Kunden auf die Nutzung der Dienstleistungen vor Ablauf des Zeitraums, für den die Zusammenarbeit geschlossen wurde, begründet keine Verpflichtung von Data System zur Rückerstattung eines Teils des Abonnements für den Zeitraum, in dem der Kunde die Dienstleistungen nicht nutzt.

  2. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Geschäftsbedingungen gilt als Tag des Beginns der Erbringung der Dienstleistungen der Tag, der auf den Tag der Montage des GPS-Trackers oder auf den Tag des Versands des Geräts folgt.

  3. Nach Ablauf des bestimmten Zeitraums endet die Zusammenarbeit.
    Dies gilt nicht in dem Fall, in dem der Vertrag in dokumentarischer Form geschlossen wurde; in diesem Fall geht der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag über, wobei jede Partei das Recht hat, ihn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen.
    Die Erklärung sollte enthalten: die Daten des Kunden, die Vertragsnummer, die GPS-Tracker-ID-Nummer und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
    Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der dokumentarischen Form.

§ 13. VERTRAGSAUFLÖSUNG

  1. Der Vertrag kann von Data System mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Kunde die im Angebot und/oder in den Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen und/oder Bedingungen der Zusammenarbeit verletzt hat.
    Die Beendigung der Zusammenarbeit vor Ablauf des Zeitraums, für den sie geschlossen wurde, berechtigt den Kunden nicht, die Erstattung eines Teils des Abonnements für den Zeitraum vom Tag der Auflösung des Vertrags bis zum Ende des Zeitraums, für den die Zusammenarbeit geschlossen wurde, zu verlangen.
    Die Auflösungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der dokumentarischen Form.

  2. Der Vertrag kann vom Kunden mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn Data System die Bestimmungen/Bedingungen der Zusammenarbeit im Bereich der Erbringung der Grunddienstleistung in grober und schuldhafter Weise verletzt hat, nach erfolglosem Ablauf der 30-Tage-Frist, die in der vom Kunden an Data System gerichteten schriftlichen Aufforderung angegeben ist und die Forderung enthält, die Verletzungen zu unterlassen oder ihre Folgen zu beseitigen, sofern diese beseitigbar sind.
    Die Auflösungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der dokumentarischen Form.

§ 14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Juni 2025.

  2. Alle Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der dokumentarischen Form.

  3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind auf der Website unter folgender Adresse verfügbar:

  4. Data System behält sich das Recht zur einseitigen Änderung der Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen vor, insbesondere:

    1. Änderungen der Rechtsvorschriften,
    2. Erweiterung der Funktionalität des DSLocate-Systems,
    3. Anpassung des Angebots und der Bedingungen der Leistungserbringung an technologische, betriebliche oder organisatorische Änderungen.
      Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website.
      Die Benachrichtigung über eine Änderung der Geschäftsbedingungen kann durch Information in der DSLocate-Anwendung und durch eine Bekanntmachung auf der Website von Data System erfolgen.

  1. Im Falle eines Widerspruchs gegen die geänderten Geschäftsbedingungen nehmen die Parteien Verhandlungen auf, um die Bedingungen der Zusammenarbeit anzupassen.
    Bis zum Abschluss der Verhandlungen finden die bisherigen Geschäftsbedingungen Anwendung.

  2. Änderungen der Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung auf Dienstleistungen, die vor dem Tag des Inkrafttretens der geänderten Geschäftsbedingungen erbracht und abgeschlossen wurden.

  3. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis mit der künftigen Übertragung aller Rechte und Pflichten, die sich aus dem geschlossenen Vertrag und den Geschäftsbedingungen ergeben, durch Data System auf einen Dritten.
    Insbesondere erfüllt dieses Einverständnis den Tatbestand von Art. 519 § 2 ZGB.

  4. In nicht geregelten Belangen finden die Vorschriften des Zivilgesetzbuches Anwendung, unter Ausschluss von Art. 746 § 1 und § 2 ZGB.

  5. Sämtliche aus der Zusammenarbeit entstehenden Streitigkeiten unterstellen die Parteien der Entscheidung des für den Sitz von Data System zuständigen Gerichts.

  6. Der Vertrag unterliegt dem polnischen Recht und wird entsprechend diesem ausgelegt.
    Die polnischen Gerichte haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung aller Streitigkeiten, Ansprüche oder Kontroversen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Polen, entsprechend dem Sitz von Data System.

  7. Zur Vermeidung von Zweifeln wird festgestellt, dass keine der Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen auf einen Kunden Anwendung findet, der Verbraucher im Sinne des Zivilgesetzbuches ist.

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